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Der Vertreter als Spielball von FIDLEG/FINIG

Elpida Tsecouras Fisch
Elpida Tsecouras Fisch
CEO
FIRST INDEPENDENT FUND SERVICES AG, Zürich fifs.ch

15.05.2017

Frau Tsecouras Fisch, Sie haben einen guten Über­blick: In welcher Verfassung ist der Schweizer Fonds­markt heute und insbeson­dere im Bereich der Vertretung von auslän­dischen Anlage­fonds in der Schweiz?

Die Einführung des Finanz­dienst­leistungs­gesetzes (FIDLEG) und des Finanz­instituts­gesetzes (FINIG) voraus­sichtlich Mitte 2018 bzw. Januar 2019 bringt einige Neuerungen für die Vertreter auslän­discher Anlage­fonds («Fonds»). Insbeson­dere soll die Pflicht zur Ernennung eines Vertreters für Fonds, welche an quali­fi­zierte Anleger vertrieben werden, grössten­teils wieder aufge­hoben werden. Die mit der Teil­revision des Kollektiv­anlage­gesetzes (KAG) und dessen Verord­nungen in den Jahren 2013/2015 einge­führte Vertretung von Fonds für qualifi­zierte Anleger wird somit voraus­sichtlich drei Jahre nach Einführung wieder abgeschafft.

Als Vertreter haben wir die dazu notwendige Infra­struktur aufgebaut. Natürlich ist es nicht ideal, wenn eine Inves­tition nach wenigen Jahren hin­fällig wird. Gleich­zeitig lässt sich sagen, dass wir als klassischer Vertreter von UCITS von dieser Entwicklung weniger stark betroffen sind als eine Firma, die nur auf Fonds für qualifi­zierte Anleger spezia­lisiert ist.

Welches die Beweggründe für die Wieder­abschaffung sind, lässt sich nicht genau sagen, zumal in der Euro­päischen Union (EU) eine ähnliche Regu­lierung weiterhin Bestand hat. Über der Teil­revision des KAG lag damals der Schatten der Finanz­krise mit dem Bedürfnis nach weitest gehender Regu­lierung. Dieser Trend hat sich in der Schweiz nicht aufgelöst, aber zumindest nicht mehr weiter verschärft. Wir als FIFS plädieren für eine funktio­nale Regu­lierung und sind keine Befür­worter einer über­mässigen Regu­lierung.

Bringt uns das FIDLEG/FINIG noch weitere Ände­rungen im Bereich Vertretung auslän­discher Fonds?

In der Tat scheint es, dass auch die Pflicht des bewilli­gungs­pflichtigen Vertriebs­trägers in der Schweiz bzw. des auslän­dischen beauf­sichtigen Finanz­inter­mediärs einen Vertriebs­vertrag zur Einhaltung der Verhaltens­regeln beim Anbieten von auslän­dischen Fonds mit dem Vertreter des Fonds abzu­schliessen entfällt. Es lässt sich allerdings aus den Gesetzes­vorlagen nicht ganz genau ableiten, in welchem Umfang diese Änderung vollzogen wird. Weder in der Botschaft noch in andern Unter­lagen wird erwähnt, dass die Über­wachung grund­sätzlich wegfallen soll. Wir gehen deshalb davon aus, dass sich in diesem Bereich nichts Grund­sätz­liches ändern wird.

Eine solche Änderung wäre mit Blick auf die EU nicht sehr geschickt. Der Fonds­vertrieb ist in der EU noch nicht verein­heit­licht. Es gibt aber klare Bestre­bungen, dass hier Ände­rungen kommen könnten. Die Schweiz sollte vielleicht nicht den gleichen Fehler zweimal machen. Bei den Fonds für qualifi­zierte Anleger ist die einge­führte Regu­lierung nach wenigen Jahren wieder abgeschafft worden. Es ist nicht ratsam, jetzt in Bezug auf die Über­wachung des Fonds­vertriebs eine bestehende Regu­lierung abzu­schaffen, um sie in wenigen Jahren wieder einzuführen.

Wo sehen Sie Ihren Mehrwert als Vertreter für die Fonds­industrie?

Wir sind uns bewusst, dass viele Markt­teil­nehmer nicht genau über unsere Tätig­keit Bescheid wissen. Dies beinhaltet die Gefahr, dass wir von einzelnen Markt­teil­nehmern als eher lästig empfunden werden. Es ist aber sehr schön zu sehen, dass gerade professionell arbeitende Fonds­anbieter unsere Arbeit sehr schätzen. Ein seriöser Vertreter garantiert dem Fonds­anbieter, dass er alle aufsichts­rechtlichen Pflichten gegenüber der Aufsichts­behörde erfüllt und der Vertrieb im Sinne des Anleger­schutzes überwacht wird. Der Fonds­anbieter kann sich auf seine eigentliche Arbeit konzen­trieren, im Wissen, dass mit der Unter­stützung des Vertreters die Inte­ressen der Anleger in der Schweiz gewahrt sind.

Welche Dienstleistungen bietet Ihr Unternehmen an?

FIRST INDEPENDENT FUND SERVICES AG («FIFS») vertritt zahlreiche und namhafte Fonds, welche ihre Fonds­produkte in der Schweiz an nicht qualifi­zierte und qualifi­zierte Anleger vertreiben. Aufgrund der lang­jährigen Berufs­erfahrung sämtlicher Mit­arbeiter ist die FIFS optimal posi­tioniert, das vorwiegend von juris­tischen und regula­torischen Frage­stellungen geprägte Vertreter­geschäft effizient und kunden­orientiert auszuüben.

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Zur Person
Elpida Tsecouras Fisch ist Gründungs­partnerin, Verwal­tungs­rat und CEO der FIFS seit ihrer Gründung in 2001. Sie verfügt über mehr als 24 Jahre Erfahrung in Bereich der Anlage­fonds. Davor war sie mehrere Jahre wissen­schaft­liche Assistentin am Max-Planck-Institut für ausländisches und inter­natio­nales Privat­recht, Hamburg, Rechts­konsu­lentin in der Fonds­leitung der Credit Suisse, Zürich und Rechts­anwältin bei Naegeli & Streichenberg Rechts­anwälte. Sie ist aktuell auch Konsu­lentin bei der Anwalts­kanzlei Naegeli & Partner Rechtsanwälte AG.
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