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«Immer mehr Investoren verlangen von Vermögens­verwaltern eine Berufs­haft­pflicht­versicherung»

Gregory Walker
Gregory Walker
Geschäftsführer
Walker Risk Solution AG, Zug
risksolution.ch

16.08.2018

Herr Walker, Sie versichern Finanz­dienst­leister quer durch die Schweiz. Worauf legen Sie den Fokus?

Auf die persönliche Beratung. Unsere Kunden erwarten Lösungen, die klar auf sie zuge­schnitten sind. Eine indi­vidua­li­sierte Dienst­leistung verlangt eine hohe Bera­tungs- und Fach­kompetenz, die wir dank unserer Fokus­sierung auf ein Markt­segment, dem Finanz­sektor, konti­nuierlich schärfen.

Gibt es auch Anfragen, die Sie ablehnen müssen?

Nein. Alle Unternehmen, die im Finanz­sektor tätig sind, bedienen wir. Für die Versi­cherungs­ver­mittlung setzen wir auf lang­fristige Beziehungen mit den Kunden.

Die Regulierungen werden immer strikter. Ist das ein Treiber Ihres Geschäfts?

Ja, Regulierung kann Anlass für einen Versi­cherungs­abschluss sein, insofern diese bei den Unter­nehmen höhere Eigen­mittel einfordert, die in Form einer Versi­cherung einge­bracht werden können. Die zunehmend striktere Regu­lierung, die grund­sätzlich abzu­lehnen ist, ist in Wirklich­keit nur ein kleiner Treiber. Seit der Finanz­krise im Jahr 2008 nehmen die Ermitt­lungen seitens der Aufsichts­behörden zu. Die Unter­suchungen von in- und auslän­dischen Aufsichts­behörden zählen im aktuellen Wirt­schafts­umfeld zu den häufigsten Versi­cherungs­ansprüchen überhaupt.

Der externe Anstoss für vermögens­verwal­tende Finanz­dienst­leister, eine Berufs­haft­pflicht­versi­cherung abzu­schliessen, kommt jedoch meist von den insti­tutio­nellen Inves­toren: diese Inves­toren sind zwar bereit, das Anlage­risiko zu tragen, möchten aber das Anlage­vermögen gegen allfäl­lige Verluste aus den opera­tiven Risiken des Vermö­gens­verwalters versichert wissen. Die Organ­haft­pflicht­versi­cherung (auch D&O-Versi­cherung) hingegen wird eher von den Verwaltungs­räten einge­fordert, da sie bei allfäl­liger Pflicht­verletzung soli­darisch mit ihrem privaten Vermögen haften. Da springen wir ein und bieten passende Lösungen.

Zahlen die Versicherungen dann auch wirklich, wenn mal ein Schaden eintritt?

Ja, sicher. Die Versicherer zahlen die Schäden. Sie zahlen je nach Mass­gabe der vertrag­lichen und gesetz­lichen Verpflich­tungen. Nicht mehr aber auch nicht weniger.

Standard-Vertrags­bedin­gungen bevor­teilen in der Regel denjenigen, der sie erstellt hat: den Versi­cherer. Hier leisten ich mit meinem Unter­nehmen einen Beitrag, indem wir den Wett­bewerbs­druck auf die Versi­cherer erhöhen, damit diese ihre Bedin­gungen und Kondi­tionen zu Gunsten der Kunden anpassen.

Gibt es einen Fall, der Ihnen besonders in Erinnerung geblieben ist?

1992 erfuhr die Öffentlichkeit von der damals grössten Pleite der Schweizer Wirt­schafts­geschichte. Der Bankrott der SASEA-Holding, einer börsen­kotierten Finan­zierungs- und Betei­ligungs­gesell­schaft mit einem hoch­dotierten und hono­rigen Verwal­tungs­rat, war kolossal: 5,1 Mrd. Schweizer Franken Forde­rungen (wovon 3 bis 3,5 Milliarden als realistisch angesehen wurden) und praktisch keine Aktiven, lautete die Bilanz einer sieben­jährigen Ära in der hundert­jährigen Genfer Gesell­schaft. Einfacher Konkurs eines glücklosen Geschäfts­führers, meinte einer der Verant­wort­lichen. Gewerbs­mässiger Betrug, sagten Banken und Anleger. Ein Fall für die Gerichte also, deren Urteile noch einige Zeit auf sich warten liessen. Tatsächlich sollten die Versi­cherer ihrer­seits diesen Fall erst ca. 20 Jahre später end­gültig vergleichen und schliessen können.

Als Zeichen der Zeit trat im Jahr 1992 das revi­dierte Aktien­recht in Kraft, das den modernen kapital­gesell­schaft­lichen Verhält­nissen sowie den wirt­schafts­recht­lichen Bedürf­nissen vermehrt Rechnung trug.

Diese beiden Ereignisse anfangs der neunziger Jahre haben den Weg für die Versi­cherung von Vermögens­schäden im schweize­rischen Finanz­sektor bereitet.

Fast niemand erinnert sich heute an den mittler­weile abge­schlossenen Fall «SASEA-Holding». Er hat mir gezeigt, dass sich komplexe Rechts­streite über Jahr­zehnte hinziehen können. In dieser Zeit dürften die persön­lichen und finan­ziellen Ressourcen der verant­wort­lichen Personen in Verwal­tungs­rat und Geschäfts­leitung jeweils enorm beansprucht worden sein.

Interviews

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Zur Person
Gregory Walker begann seine Karriere als Wirt­schafts­infor­matiker bei den Winterthur Versiche­rungen. Danach war er als Unter­nehmens­berater bei der KPMG Fides tätig. Ab 1999 leitete er beim Versi­cherer AIG die Abteilung für Vermö­gens­schaden­versiche­rungen. Im Jahr 2010 gründete er die Walker Risk Solution AG, ein im FINMA-Vermittler­register einge­tra­gener, unab­hän­giger Versi­cherungs­broker. Gregory Walker ist CICERO-zerti­fiziert und Mitglied der Schweizer Vereinigung Dipl. Versi­cherungs­fach­leute, Fellow des britischen Chartered Insurance Insti­tute sowie Associate in Risk Mana­gement des amerika­nischen Versi­cherungs­instituts.
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