Professionalität im Vertretergeschäft

01.10.2015
Frau Tsecouras Fisch, was macht Ihr Unternehmen?
First Independent Fund Services AG («FIFS») ist als Schweizer Vertreter ausländischer Fonds tätig. Das sind einmal die bekannten UCITS-Fonds, hauptsächlich aus Luxemburg und Irland. Neu hinzugekommen sind mit der letzten Teilrevision des Kollektivanlagegesetzes und dessen Verordnungen die Fonds, die nur an qualifizierte Anleger vertrieben werden.
Bedeutet das Wort «First», dass Ihre Firma zu den ersten Anbietern dieser Dienstleistungen in der Schweiz zählte?
Richtig, wir sind der erste unabhängige Schweizer Vertreter ausländischer Fonds. Stefan D. Naegeli und ich haben die Firma 2001 gegründet. Wir beide sind seit 1993 im Fondsgeschäft tätig. Die Idee und Philosophie der Firma hat sich seit Gründung nicht geändert. Wir streben eine hohe Professionalität im reinen Vertretergeschäft an, so dass sich die Fondsanbieter um ihre eigentliche Tätigkeit, den Fondsvertrieb, kümmern können.
Das ist eine lange Zeit. Hat sich seit dann viel verändert?
Sicherlich, das Schweizer Recht der kollektiven Kapitalanlagen ist seit 2001 zweimal wesentlich revidiert worden. Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen sind seither stark gestiegen. Das ist natürlich weitgehend den Verwerfungen nach der Finanzkrise zuzuschreiben. Die Verschärfung der Regulierung hat jeden Bereich der Finanzindustrie getroffen, unabhängig davon wie weit eine missbräuchliche Praxis bestand oder nicht. Darüber hinaus ist das Anlagevehikel «Fonds» über die Jahre immer beliebter geworden und die Zahl der in der Schweiz zugelassenen ausländischen Fonds ist wesentlich höher.
Immer mehr Regulationsaufwand ist doch gut für Ihr Geschäft…
Richtig ist, dass es uns ohne jegliche Regulierung nicht geben würde. Gleichzeitig gilt es zu bedenken, dass eine zu hohe Regulierung ebenfalls schädlich ist. Eine Regulierung muss funktional sein und in diesem Punkt sind wir in der Schweiz eher an der oberen als der unteren Grenze angelangt. Beispielsweise hätte die ursprüngliche Fassung der letzten Revision eine noch viel höhere Regulierung gebracht. Im Gegensatz zu einigen anderen Vertretern haben wir uns aktiv für eine Vereinfachung des Gesetzes eingesetzt - wir stehen stets für einen möglichst barrierefreien Marktzugang unserer Kunden ein und bekämpfen unnötige Regulierung, denn wir denken langfristig.
Wie halten Sie und Ihr Team sich bei dieser Komplexität auf dem neuesten Wissensstand?
Wir sind Anwälte. Sich permanent auf dem neuesten Stand von Gesetz, Verordnungen und Rechtsprechung zu halten, gehört zu unserem täglichen Handwerk. Weiter ist es sehr wichtig, klare Prozesse zu haben, die den Informationsaustausch im Team garantieren. Ein Staranwalt, der alles weiss, sein Wissen aber nur für sich gebraucht, hätte bei uns keinen Platz. Wir sind zudem oft auch in Fachausschüssen von Verbänden tätig und aktiv an der Weiterentwicklung des Fondsrechts beteiligt, so dass für uns die Regulierungsanforderungen weit weniger komplex oder undurchdringbar erscheinen, wie es vielleicht für Aussenstehende erscheint.
Sind Ihrer Ansicht nach die Gesetzesverschärfungen langsam durch oder muss sich die Branche auf weitere Hürden vorbereiten?
Es sieht aus, dass das Tempo in der Regulierung nicht mehr zunimmt; was nicht heisst, dass die Regulierung abgebaut wird. In näherer Zukunft dürften die Umsetzung der UCITS V und die neuen Schweizer Gesetze FINIG und FIDLEG die Regulierungsdichte noch erhöhen - wohin die Reise geht, ist heute noch nicht klar.
Können sich kleine Fondsgesellschaften diesen Aufwand in Zukunft überhaupt noch leisten?
Ihre Frage ist sehr berechtigt. Sie finden keinen Politiker, der gegen KMUs ist. In der praktischen Umsetzung sieht es leider oft anders aus. Allerdings müssen gut organisierte Fondsgesellschaften nicht gross sein. Das eigentliche Problem liegt vielmehr in den Kosten für die Anleger. Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden haben noch zu wenig erkannt, dass Kosten, die keine funktionale Aufsicht garantieren, nicht im Interesse der Anleger sind.
Elpida Tsecouras Fisch ist Gründungspartnerin, Verwaltungsrat und CEO der FIFS seit ihrer Gründung in 2001. Sie verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung in Bereich der Anlagefonds. Davor war sie mehrere Jahre wissenschaftliche Assistentin am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg, Rechtskonsulentin in der Fondsleitung der Credit Suisse, Zürich und Rechtsanwältin bei Naegeli & Streichenberg Rechtsanwälte. Sie ist aktuell auch Konsulentin bei der Anwaltskanzlei Naegeli & Partner Rechtsanwälte AG.