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Fundplat > Interviews > Umfassende Flexibilität - zunehmend auch vom Anwalt gefordert
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Umfassende Flexibilität - zunehmend auch vom Anwalt gefordert

Lukas Weinmann
Lukas Weinmann
Partner
HSW Legal AG, Zürich
hswlegal.ch

19.05.2017

Herr Weinmann, Ihre Kanzlei hat sich der Fonds­industrie verschrieben. Warum sind Sie und Ihre Kollegen diesen Weg gegangen?

Die Beratungsschwerpunkte unserer Kanzlei liegen im Kollektiv­anlagen- und Vermögens­verwaltungs­recht sowie in der Finanz­markt­regu­lierung. Meine Partner und ich waren bereits vor der Gründung von HSW Legal lange Jahre gemeinsam bei einer im Bereich von Anlage­produkten etablierten Anwalts­kanzlei tätig sowie teilweise auch bei Fonds­leitungen und bei der Finanz­markt­aufsichts­behörde. Zu Beginn unserer Karrieren sind wir alle mehr oder weniger zufällig in diesen Bereich hineinge­rutscht.

Das Kollektiv­anlagen­recht ist eine spannende Materie, die sich insbesondere auch aufgrund inter­natio­naler Einflüsse immer weiter­entwickelt und viele interes­sante inter­diszip­linäre Schnitt­stellen bietet. Das zunehmend komplexere regula­torische Umfeld zwingt Anwälte, welche in diesem Bereich tätig sein wollen, zu einer immer stärkeren Spezia­lisierung. Wir sehen in der Spezia­lisierung eine Erfolg verspre­chende Strategie, welche auch die Produkti­vität für den Klienten erheblich steigert.

Die Finanzbranche hat insgesamt zu kämpfen. Wo sehen Sie für sich das grösste Wachstums­potenzial?

Wir haben unsere eigene Kanzlei gegründet, weil wir gemerkt haben, dass sich der Anwalts­markt und das Umfeld bei unseren Klienten respektive deren Erwartungen an die anwaltliche Dienst­leistung nach der Finanz­krise verändert haben und wir die Flexibi­lität haben wollten, auf diese geänderten Bedin­gungen und Ansprüche eingehen zu können. Juris­tischer Sachver­stand wird beim Anwalt ohnehin voraus­gesetzt, gefordert wird aber nicht nur im Finanz­markt­recht immer mehr eine praktische, lösungs- und am Geschäft orien­tierte, umfassende Beratung. Der Klient möchte von seinem Anwalt gerade bei der Umsetzung anspruchs­voller Regu­lierungs­projekte «bei der Hand genommen» und sicher ans Ziel geführt werden. Dazu ist die genaue Kenntnis des Geschäftes und der internen Abläufe des Klienten unabdingbar. Der Anwalt muss zudem zeitlich ständig erreichbar sein, umgehend reagieren und liefern, und dabei weitest­gehend die internen Ressourcen des Klienten schonen. Der Erfolg einer Kanzlei hängt natürlich von deren Ruf und Spezia­lisierung ab. Weil die Erteilung einer korrekten Beratung ohnehin als selbst­verständlich voraus­gesetzt wird, kann sich das Angebot einer Anwalts­kanzlei nur durch den gelie­ferten Service abheben. Der Preisdruck bei den Klienten ist in diesem Zusammen­hang sicher ein wesent­liches Element. Gemäss unserer Erfahrung spielt die Höhe des Honorars aber oft eine weniger entschei­dende Rolle, als die Verlässlich­keit des ursprünglich kommuni­zierten Preises. Nicht nur Klienten in der Finanz­branche wollen Budget­sicherheit, bevor sie einen externen Anwalt beiziehen. Entsprechend sind unseres Erachtens beispiels­weise Kosten­dächer, Fix­preise, Pauschalen und andere alter­native Kosten­modelle mit voller Kosten­transparenz insbesondere für standardi­sierte, prozess­orien­tierte Dienst­leistungen wie die Registrierung und Kotierung von ausländischen kollektiven Kapital­anlagen für die Klienten oft sehr attraktiv.

Ein weiteres wichtiges Element ist aber auch die von den Klienten erwartete Flexibi­lität in der Art der Erbringung der Dienst­leistung. Viele Klienten sind aufgrund einge­schränkter Headcounts darauf angewiesen, ihre Legal & Compliance-Abteilung manchmal sehr kurz­fristig temporär mit hoch­speziali­sierten externen Beratern zu verstärken. In diesem Zusammen­hang bieten wir unseren Klienten massgeschnei­derte Zusammen­arbeits­modelle. Diese können von Outsourcing-Lösungen zur Einhaltung aufsichts­rechtlicher Vorgaben bis zu temporären Onsite-Einsätzen zur Umsetzung von regula­torischen Projekten reichen. In solchen Set-Ups funktio­nieren wir für unseren Klienten schlussendlich wie ein Inhouse-Counsel, welcher sämtliche rechtlichen Aspekte der sich im Tages­geschäft stellenden unter­nehme­rischen Herausfor­derungen abdeckt.

Unsere Klienten schätzen es auch, dass wir Partner die ständige persön­liche Betreuung über­nehmen und sie sich nicht an ständig wechselnde Associates wenden müssen. In unseren ersten zwei Geschäfts­jahren haben wir die Erfahrung gemacht, dass unsere Klienten die Kombination von persön­licher und flexibler Betreuung und dem Angebot von alter­nativen Fee-Modellen sehr schätzen.

Die Preise auch für juristische Dienst­leistungen sind also nicht mehr in Granit gemeisselt.

Richtig. Der Kostendruck bei den Klienten wird auch an externe Dienst­leister wie Anwälte weitge­geben. Der Anwalts­markt ist ein Käufer­markt, entsprechend werden auch hier nur die kosten­effizien­testen und leistungs­fähigsten Anbieter ausgewählt. Die Klienten erwarten eine flexible, den Leistungen angemessene, transpa­rente und voraussehbare Preis­gestaltung, welche eine verlässliche Budge­tierung ermöglicht.

Dabei geht es nicht in erster Linie um die Höhe des in Rechnung gestellten Stunden­ansatzes, sondern auch - je nach Schwierig­keits­grad der auszu­führenden Arbeiten - um die korrekte Allo­kation von Arbeiten innerhalb der Kanzlei (zum Beispiel Einsatz von Para­legal-Mitar­beitern und effizienter IT-Techno­logien). Gemäss unseren Beobach­tungen bewegen sich die in Rechnung gestellten Stunden­ansätze von spezia­lisierten Anwälten in der Schweiz immer noch erheblich unter dem Niveau von entspre­chenden Spezia­listen in London, Luxemburg oder Frankfurt.

Um unseren Klienten eine faire und attraktive Preis­gestaltung für unsere Dienst­leistungen anbieten zu können, haben wir uns bewusst für eine möglichst schlanke Kosten­struktur und zum Beispiel gegen teure Kanzlei­räumlich­keiten entschieden. Hoch standardi­sierte Dienst­leistungen wie beispiels­weise die Registrierung und Kotierung von ausländischen kollektiven Kapital­anlagen erbringen wir gestützt auf mit den Klienten vereinbarte und auf deren Bedürfnisse zugeschnittene alter­native Preis­modelle (beispiels­weise Fix­preise, Jahres­pauschalen, etc.). Entspre­chende Preis­modelle können wir nur aufgrund unserer Speziali­sierung und Fokussierung auf Effizienz und Effekti­vität unserer internen Prozesse und Abläufe anbieten.

Wo setzen Sie in der täglichen Arbeit die Haupt­akzente?

Der Schwerpunkt unserer täglichen Tätigkeit liegt in der Beratung von schweizerischen Fonds­leitungen bei der Struktu­rierung sowie dem Life Cycle Management der Fonds (insbesondere im Bereich des Private Labelling), in der Beratung von auslän­dischen Klienten bei der Geneh­migung und Kotierung ihrer Fonds sowie der Ausge­staltung der Vertriebs­organi­sation in der Schweiz sowie in der Beratung von Bewilli­gungs­trägern wie Vertretern, Vermögens­verwaltern kollek­tiver Kapital­anlagen und Vertriebs­trägern in Bezug auf gesell­schafts­rechtliche und regulato­rische Frage­stellungen, insbesondere auch im Hin­blick auf künftige regula­torische Entwicklungen wie die Einführung des FIDLEG und des FINIG sowie die damit verbun­denen Anpassungen für Bewilligungs­träger gemäss dem KAG. Insbesondere bei unseren Klienten, für welche wir eine ausgela­gerte Inhouse-Counsel Funktion wahrnehmen, ist es sehr wichtig, früh­zeitig mögliche Entwicklungen im Markt­umfeld zu erkennen und mit Blick auf erwar­tete rechtliche und auch unter­nehme­rische Heraus­forde­rungen pro-aktiv zu handeln, um so der Konkurrenz einen Schritt voraus zu sein und die Markt­bedin­gungen nach eigenen Vorstel­lungen mitge­stalten zu können. Wir erachten es als Vorteil für unsere Klienten, in Bezug auf regula­torische Entwicklungen agieren statt nur reagieren zu können.

Bleiben Fondsgesellschaften ihrem juristischen Partner eigentlich ein Leben lang treu oder gibt es auch in dieser diskreten Welt eine Rotation?

Zwischen Anwalt und Klient, seien es natürliche oder juristische Personen, besteht in der Regel ein besonderes Vertrauens­verhältnis, welches über eine längere Zeit gewachsen ist. Eine einge­spielte Zusammen­arbeit zwischen Anwalt und Klient schafft Effizienzen. Nichtsdestotrotz sind Anwälte grund­sätzlich leicht und schnell austauschbar. Es kommt durchaus vor, dass Fonds­gesell­schaften ihre lang­jährigen externen Rechts­berater wechseln. Ein solcher Wechsel kann viel­fältige Gründe haben, beispiels­weise ein Wechsel der Entschei­dungs­träger beim Klienten, geänderte Bedürfnisse des Klienten in Bezug auf die Leistungs­erbringung (beispiels­weise Kosten, Secondments, etc.) oder auch die Unzu­frieden­heit mit der erhaltenen Dienst­leistung. Im Rechts­beratungs­markt wird heute generell eine nachlassende Mandanten­loyalität fest­gestellt. Entsprechend ist die aktive Klienten­pflege eine der wichtigsten Aufgaben eines Anwalts. Oft arbeiten grosse Fonds­gesell­schaften mit mehreren Kanzleien zusammen, entsprechend erfolgen Wechsel in der Regel fliessend.

Gemäss den Medien braucht es immer weniger Experten wie Anwälte, da diese zunehmend durch Algo­rithmen, Big Data, Roboter und Para­experten ersetzt werden, die mithilfe von Techno­logien komplexe juristische Probleme lösen. Sind Sie darüber beunruhigt?

Nein, im Gegenteil. FinTech-, RegTech- und LegalTech-Unter­nehmen können nicht nur die Arbeit unserer Klienten, sondern auch unsere Arbeit erleichtern und bereichern. Sie können hilfreich sein, um das Volumen, die Komple­xität sowie die Geschwin­dig­keit von Entwicklungen zu verar­beiten. Wir verfolgen die Entwicklungen in diesem Markt sehr aufmerksam und sehen insbesondere auch Chancen für Fonds­gesells­chaften. So prüfen wir derzeit mit einer Fonds­gesell­schaft die Möglich­keit, die Fonds­dokumente künftig quasi auf Knopf­druck erstellen zu können. Im Rahmen dieses Projekts sehen wir Chancen zur Effizienz­steigerung. Diese Chancen sind aber auf Seiten des Klienten auch mit erheblichen Einschrän­kungen verbunden und erfordern strikte Disziplin und Standardi­sierung in der Ausgestaltung der Dokumente und Produkte, welche gerade im Bereich des Private Labelling die Flexibi­lität, auf spezi­fische Wünsche der Sponsoren eingehen zu können, erheblich einschränken können.

Interviews

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Zur Person
Lukas Weinmann ist Gründungspartner der HSW Legal AG. Er hat in Zürich (lic. iur. 1997) und Sydney (LL.M. 2003) Rechts­wissen­schaften studiert und ist seit 2006 als Rechts­anwalt zuge­lassen. Er verfügt über zwanzig Jahre spezifische Berufs­er­fahrung im Kollektiv­anlagen- und Finanz­dienst­leistungs­recht, insbesondere in der Beratung von in- und auslän­dischen Fonds­leitungen, Depot­banken, Vermögens­ver­waltern von kollektiven Kapital­anlagen, Vertretern auslän­discher kollektiver Kapital­anlagen sowie von Vertriebs­trägern. Seit 2007 ist er als Rechts­anwalt in diesem Bereich beratend tätig. Vorher war Lukas Weinmann als Sachbe­arbeiter in der Abteilung Anlage­fonds bei der Eidge­nössischen Banken­kommission sowie als Senior Legal Counsel für die Fonds­leitungen einer Schweizer Grossbank in Zürich und in Luxemburg tätig.

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